Ein Urteil, das Klarheit schafft

Am 13. Februar 2026 hat das Amtsgericht München eine Entscheidung getroffen, die vielen Unternehmen unangenehm sein dürfte: Logos, die überwiegend durch generative KI erstellt wurden, sind nicht urheberrechtlich geschützt. Wer ein solches Logo nutzt, hat kein schützbares Markenzeichen – und kann nicht verhindern, dass andere es kopieren.

Der Sachverhalt war simpel: Ein Kläger ließ per KI drei Logos erzeugen, veröffentlichte sie. Ein Bekannter kopierte sie. Das Gericht wies die Unterlassungsklage ab. Begründung: Es fehle an der persönlichen geistigen Schöpfung – dem Kernbegriff des deutschen Urheberrechts. Prompts einzugeben und Ergebnisse auszuwählen sei handwerklich, nicht kreativ. Die KI habe den Gestaltungsprozess dominiert – nicht der Mensch.

„Das Urheberrecht belohnt und schützt nicht Investitionen, Zeitaufwand oder Fleiß, sondern allein das Ergebnis einer kreativen Tätigkeit."

AG München, 13.02.2026, Az. 142 C 9786/25

Was das für Ihr Unternehmen bedeutet

Ihr Logo ist das Gesicht Ihres Unternehmens. Es steht auf Ihren Rechnungen, Ihrer Website, Ihren Visitenkarten – und im Kopf Ihrer Kunden. Wenn dieses Logo urheberrechtlich nicht geschützt ist, kann es jeder kopieren, verändern und weiternutzen, ohne dass Sie rechtlich dagegen vorgehen können.

Es gibt eine Teilausnahme: Markenrechtlicher Schutz ist auch für KI-generierte Logos möglich – durch Eintragung beim DPMA. Aber das kostet Zeit und Geld, erfordert Unterscheidungskraft, und schützt nur im eingetragenen Bereich. Urheberrecht entsteht dagegen automatisch mit dem Schöpfungsakt – wenn ein Mensch dahintersteht.

Warum ich als KI-Berater das sage

Ich helfe Unternehmen, KI sinnvoll einzusetzen. Genau deshalb sage ich auch, wo KI nicht das richtige Werkzeug ist. Beim Corporate Design – beim Logo, beim visuellen Auftritt, bei allem, was Ihre Identität trägt – empfehle ich einen echten Grafiker. Einen Menschen, der Handwerk und Haltung mitbringt.

Nicht weil KI keine schönen Bilder erzeugen kann. Das kann sie. Sondern weil ein Logo mehr ist als ein schönes Bild. Es ist eine Entscheidung – über Werte, Ton, Haltung. Diese Entscheidung braucht einen Menschen, der zuhört, nachfragt, versteht. Und dann gestaltet.

Alte Schule – aber aus gutem Grund

Ich kenne einen Grafiker, der sein Handwerk in einer Zeit gelernt hat, als Logos noch mit der Hand entworfen wurden. Er denkt in Formen, Proportionen und Bedeutungen – nicht in Prompts. Das Ergebnis ist jedes Mal erkennbar: Es hat Haltung. Es hat eine Handschrift. Und es gehört dem, der es in Auftrag gegeben hat.

Unser eigenes Logo ist ein Beispiel dafür: Es entstand in einem iterativen Prozess gemeinsam mit unserem Grafiker – bewusst mit Symbolcharakter entworfen. Was genau dahintersteckt? Das überlassen wir gerne Ihrer Interpretation.

Wenn Sie Interesse an einer Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Grafiker haben, sprechen Sie mich an. Ich stelle den Kontakt gerne her.

— Michael Jung, AINA Technology GmbH, Mainz · Februar 2026